Praktika

Praktika im Laufe des Studiums

Hier finden Sie Informationen zu den Praktika, die im Laufe der Studiengänge FüBA und Lehramt an Gymnasien abgeleistet werden müssen.

Fächerübergreifender Bachelor (FüBa)

Die Studienordnung für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang sieht zwei Arten von Praktika vor: ein außeruniversitäres Praktikum ("berufsfeldrelevantes/berufsfeldbezogenes" Praktikum) sowie ein allgemeines Schulpraktikum (ASP).

Bei Wahl eines schulischen Schwerpunkts sind ein vierwöchiges außeruniversitäres Praktikum sowie ein vierwöchiges allgemeines Schulpraktikum abzuleisten. 

Bei Wahl eines außerschulischen Schwerpunkts sind entweder zwei vierwöchige oder ein achtwöchiges außeruniversitäres Praktikum abzuleisten.

Zu beiden Praktikumstypen finden Sie im Folgenden genaue Informationen:

  • Allgemeines Schulpraktikum

    Den Link zur Praktikumsordnung finden Sie hier.

    Das Formular der Praktikumsbescheinigung finden Sie hier.

  • Außerschulisches Praktikum

    Im Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang muss bei Wahl eines schulischen Schwerpunkts ein vierwöchiges außeruniversitäres Praktikum (5 LP) abgeleistet werden, bei Wahl eines außerschulischen Schwerpunkts sind zwei vierwöchige oder ein achtwöchiges außeruniversitäres Praktikum (2x5 LP bzw. 10 LP) zu absolvieren. 

    Genauere Hinweise finden Sie auf dem folgenden Merkblatt.

    Den Link zur Praktikumsordnung finden Sie hier.

    Das Formular der Praktikumsbescheinigung finden Sie hier.

Lehramt an Gymnasien (M.Ed.)

Im Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien ist ein fünfwöchiges Fachpraktikum Pflicht. Hierzu finden Sie im Folgenden weitere Informationen:

  • Fachpraktikum

    Allgemeine Hinweise 

     

    Die Lehramtsstudenten/innen können das Fachpraktikum im Block von fünf Wochen oder semesterbegleitend oder als Mischform ableisten. Die Anwesenheitsverpflichtung beträgt bei einem 5-wöchigen Blockpraktikum 15-20 Wochenzeitstunden. Sollte ein Unterrichtseinsatz in diesem Umfang nicht möglich sein, muss in dem zweiten Unterrichtsfach hospitiert werden. Die Anmeldung erfolgt auf den dafür vorgesehenen Formularen (erhältlich im ZfL). Die Bestätigung für das abgeleistete Fachpraktikum wird von der Schule und vom betreuenden Institut auf ein und demselben Formular erteilt (ebenfalls im ZfL erhältlich).

    Aufgaben und Ziele des Fachpraktikums

     

    1. Die Arbeit in der Schule verlangt eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und eine ebenso intensive Vorbereitung des Unterrichtes. 
    2. Die Praktikumszeit sollte genutzt werden, um durch das schulische Alltagsleben die persönliche Eignung für den Lehrerberuf zu überprüfen.
    3. Die Lehramtsstudenten/innen sollen ihre fachwissenschaftlichen Kenntnisse, ihre Kenntnisse zur didaktisch-methodischen Unterrichtsplanung und ihre Kenntnisse zur allgemeinen Schulpädagogik im laufenden Schulbetrieb erproben können.
    4. Die Unterrichtserfahrungen sollten im Sekundarbereich I und II gesammelt werden.
    5. Die Unterrichtserfahrungen setzen sich zusammen aus fortlaufenden Hospi­ta­tio­nen und eigenen Unterrichtsversuchen von mindestens 3 Unterrichtsstunden. Über die Hospitationen sind kriteriengeleitete Protokolle anzufertigen, die das Beobachtungsvermögen schulen und die nötige Begrifflichkeit für die Unterrichtsplanung vermitteln sollen. Sie sind dem Praktikumsbericht in sinnvoller Auswahl anzufügen (zusammenhängend und nicht mehr als 3-4).
    6. Den Abschluss bildet der Praktikumsbericht im Umfang von ca. 8 Seiten. Der Abgabetermin ist jeweils vier Wochen nach Beendigung des Fachpraktikums.

Kontakt für Angelegenheiten bezüglich Schulpraktika

Albert Rapp
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Adresse
Lange Laube 6
30159 Hannover
Gebäude
Raum
202
Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
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Kontakt für Angelegenheiten bezüglich außerschulischer Praktika

Prof. Dr. Dietmar Hübner
Praktikumsbeauftragte
für außerschulische Leistungen
Adresse
Lange Laube 6
30159 Hannover
Gebäude
Raum
225
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